Page 6 - Stadtnachrichten Kirchschlag 224 - Dez 2017
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Heizkostenzuschuss 2017/2018
Gesundheitstag 2018
Gesundheit entsteht dort wo wo Menschen leben arbeiten und und wohnen Die Stadt als Lebensform für Menschen ist daher der Ort an an dem sich die die Gesundheit im Arbeits- Freizeit- und und Umweltbereich entwickeln kann wenn dafür die die geeigneten Veranstaltungen geschaffen werden 2018
wird es es einen Gesundheitstag geben zu dem wir wir wir Sie liebe Bürgerinnen und und Bürger Bürger recht recht herzlich einladen möchten Der Termin wird Ihnen noch recht- zeitig bekanntgegeben Ich freue mich jetzt schon auf Ihr zahlreiches Erscheinen und und wünsche Ihnen frohe Weihnachten und und ein ein gesegnetes neues Jahr!
Euer Stadtrat für Gesundheit und und Sport Friedrich Fuchs
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederös- terreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2017/2018
in in in der Höhe von € 135 – zu gewähren Der Heizkostenzuschuss soll beim zuständigen Ge- meindeamt am am Hauptwohnsitz der Betroffenen be- antragt und geprüft werden Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung Voraussetzungen:
• Österreichische Österreichische Staatsbürgerschaft Österreichischen Staatsbürgern sind gleichgestellt:
- - Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige
- anerkannte Flüchtlinge nach der der Genfer Konvention
- - Drittstaatsangehörige wenn es sich um Familienangehörige
von von EWR-Bürgerinnen im Sinne von von Art Art 24 in in in in in Verbindung mit Art Art 2 2 2 der EU-Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
• • Hauptwohnsitz in in in NÖ • • monatliche Brutto-Einkünfte die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gem § 293 ASV nicht überschreiten
Von der der Förderung ausgenommen sind:
• • Personen die keinen eigenen Haushalt führen • • BezieherInnen der bedarfsorientierten
Mindestsicherung
• Personen die in in in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind • Personen die keinen eigenen Heizaufwand haben weil sie einen einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw Beistellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge Pachtverträge Deputate usw ) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten
• alle sonstigen Personen die die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben Die Anträge sind ab sofort bis spätestens 30 März 2018
(einlangend) am am Stadtamt einzubringen Mutterberatung 2018
Stadtamt Hauptplatz 1 10 Jänner 14 14 Februar 14 14 März 11 April 09 Mai
Foto: www istockphoto com 13 Juni
11 Juli August KEINE Mutterberatung!!! 12 September 10 10 10 30 30 Uhr
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10 10 10 10 Oktober 10 10 10 10 30 30 30 Uhr
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14 November 10 10 10 10 30 30 30 Uhr
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12 Dezember 10 10 30 30 Uhr
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Stadtgemeinde Kirchschlag ✩
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Schlank mit der NÖGKK
Stadtgemeinde Kirchschlag in in der Buckligen Welt
2860 Kirchschlag Hauptplatz 1 Das langfristige Abnehmprogramm unterstützt Sie bei der Umstellung Ihrer Ernährungsgewohnheiten
» Programmstart: 21 Februar 2018
» Programmdauer: 9-10 Monate 12 Termine
» Kostenbeitrag: 54 00 € » Voraussetzungen für die Teilnahme:
Versicherung bei der NÖGKK
BMI > 27 ab 18
Jahren
» Teilnahme an einem Bewegungsprogramm möglich (Kostenbeitrag 25 00 €)
Begrenzte Teilnehmerzahl!
Anmeldung erforderlich unter Tel :
050 899-2254
www noegkk at 67

































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